Julia Hanauer

             freie Lektorin für Kinder- und Jugendbücher, Young Adult & New Adult

AGB

Stand: 30. August 2012

Zustandekommen eines Vertrages, Preise

1.1 Leistungen der freien Lektorin Julia Hanauer im Rahmen des Dienstvertrages erfolgen ausschließlich auf Grundlage der AGB. Abweichende Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

1.2. Angebote der Lektorin sind unverbindlich.

1.3. Bei Auftragserteilung gelten die AGB als durch den Auftraggeber anerkannt. Die gesetzlichen Regelungen zum Einbezug allgemeiner Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

1.4. Ein Auftrag gilt erst nach schriftlicher Bestätigung der Lektorin als erteilt, es gelten die bei Auftragsannahme vereinbarten Preise.

1.5. Ist von Seitenpreisen die Rede, umfasst eine Standardseite max. 1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen. Angefangene Seiten gelten als ganze Seiten. Bei einem höheren Zeichensatz pro Seite wird die Gesamtseitenzahl anhand einer Standardseite errechnet. Unabhängig davon gelten die im Vertrag mit dem Auftraggeber vereinbarten Endbeträge.

1.6. Die Lektorin hat das Recht, Aufträge aus inhaltlichen oder formalen Gründen abzulehnen.

1.7. Aus Irrtümern, Schreib- und Rechenfehlern kann der Auftraggeber keine Ansprüche ableiten.

  1. Leistungen

2.1. Es sind die im jeweiligen Auftrag vereinbarten Leistungen zu erbringen.

2.2 Als Grundlage der Korrekturen dient der Duden mit seiner aktuellsten Auflage für die neue deutsche Rechtschreibung.

  1. Lieferung, Fristen

3.1. Die lektorierten Texte werden in digitaler Form an den Auftraggeber zurückgesandt. Zusätzliche Kosten durch andere Versandformen werden vom Auftraggeber übernommen.

3.2 Die Lektorin haftet nicht für den Versand oder die erfolgreiche elektronische Übermittlung der bearbeiteten Texte an den Auftraggeber. Eingangsbestätigungen der zu lektorierenden bzw. lektorierten Fassung sind aus diesem Grund für beide Seiten verpflichtend. Alle Verpflichtungen seitens der Lektorin sind erfüllt, wenn die zu bearbeitenden Texte entsprechend der vereinbarten Versandart in den Versand gegeben wurden. Der Absendezeitpunkt ist maßgeblich für die vereinbarte Lieferzeit. Der Auftraggeber ist für die Überprüfung der Vollständigkeit der übersandten Texte zuständig.

3.3. Termine werden zwischen der Lektorin und dem Auftraggeber vereinbart und sind für beide Vertragsparteien verbindlich.

3.4. Sollte die Lektorin mit ihren Leistungen in Verzug geraten, so ist eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

  1. Zahlung

4.1. Die Zahlung der vereinbarten Leistungen muss innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das genannte Konto erfolgen.

4.2. Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden oder weiterer laufender Aufträge für den Auftraggeber bis zum Ausgleich der Forderungen zurückgestellt werden.

4.3. Ist der Auftraggeber mit Leistungen aus der Geschäftsverbindung im Rückstand hat die Lektorin das Recht, jede weitere Lieferung von der Vorauskasse abhängig zu machen sowie gestundete Forderungen sofort fällig zu stellen.

  1. Beanstandungen

5.1. Die Lektorin verpflichtet sich, die vereinbarten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen zu erledigen. In Bezug auf die von ihr durchgeführten Textbearbeitungen übernimmt sie Gewähr für inhaltliche Fehlerfreiheit weder im wissenschaftlichen Sinn noch gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

5.2. Beanstandungen einer offensichtlichen Schlechtleistung sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Leistung durch den Auftraggeber mitzuteilen. Danach gilt die Leistung als angenommen.

  1. Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

6.1. Die Haftung der Lektorin auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verzug, Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer 6 eingeschränkt.

6.2. Die Lektorin haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit oder im Fall einfacher Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung des Vertragsgegenstandes sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Vertragsgegenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben des Auftraggebers bezwecken.

6.3. Soweit die Lektorin gemäß 6.2. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die die Lektorin bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge einer Schlechtleistung bei dem Vertragsgegenstand sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Leistung zu erwarten sind.

6.4. Die Lektorin haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Fall technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt.

6.5. Die Lektorin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust durch elektronische Datenübertragung, Viren- oder andere Schädlingsprogramme sowie Schäden oder Inkompatibilitäten in Hardware oder Software des Auftraggebers. Es wird vorausgesetzt, dass gelieferte Dateien vor der Verwendung durch den Auftraggeber mit einem Virenschutzprogramm geprüft werden.

6.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten von Erfüllungsgehilfen der Lektorin.

6.7. Die Einschränkungen dieser Ziffer 6 gelten nicht für die Haftung der Lektorin wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

  1. Vorlagen

7.1. Alle eingereichten Unterlagen, Datenträger, Vorlagen usw. werden als Kopien an die Lektorin übergeben. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe dieser Kopien an den Auftraggeber nach Vertragsende.

7.2. Die Lektorin geht davon aus, dass der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte, vor allem des Urheberrechtes, ist. Aus fehlenden Rechten entstehende Forderungen gehen allein zu Lasten des Auftraggebers.

7.3. Die Lektorin erbittet im Falle einer Veröffentlichung eines von ihr lektorierten Manuskriptes einen Vermerk im Impressum (Lektorat: Julia Hanauer, Frankfurt: Jahr).

  1. Vertraulichkeit

Die Lektorin verpflichtet sich zur Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der zu bearbeitenden Texte, über den Vertragsabschluss und alle die Person des Auftraggebers betreffenden Daten.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

9.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main.

9.2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.

9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der Vorschriften des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.April 1980 (CISG).